- Sachsens Mutante der Euthanasie - die Kumpanei zum Dahinsiechen -


Das kolonialisierte Gehirn im Freistaat Sachsen


Richter, Anwälte, Staatsanwälte und andere von Justizbehörden, Betreuungsbehörden, in Ämtern der öffentlichen Gewalt, mit ihrem lebendigen Alltagsverstand, welcher vom historischen Bruch 1945 mehr oder weniger unberührt geblieben ist, betrachten Menschen, die sich wegen ihrer Behinderung gegen die Zerstörung ihrer Persönlichkeit nicht erwehren können, denen weniger Rechte zuerkannt werden, als hilflose Objekte mit einer Ideologie der Ungleichwertigkeit, mängelbehaftet, funktionsgestört, als minderwertige Wesen.

  
Die DNA dieser hier genannten Bediensteten im Landgerichtsbezirk Görlitz ist auch nach 80 Jahren noch immerwährend geprägt von Hoche/Bindings lebenszerstörender, rechtsradikaler Gesinnung gegenüber Menschen mit ungleichen Rechten, mit ihrer Macht, „Gemeinschaftsfremde“ auszuschließen, mittels Anordnung von psychischer Gewalt, geprägt von selbst erlassenen Beschlüssen zur Ausgrenzung dieser, „die nicht den Mindestanforderungen der Volksgemeinschaft“ genügen.


1940 standen als Beteiligte deutsche Mediziner an der Vergasung am lebendigen Leibe von kranken und behinderten Menschen zur Verfügung. Die nationalsozialistische Euthanasie pervertierte den hippokratischen Eid. Er diente dem Wohl der Entrechteten.


80 Jahre später, die Ausgrenzung mit Willkür, Unrecht und mit willentlicher Schädigung dieser Menschen durch Beschlüsse zum Wohle zum Dahinsiechen am lebendigen Leibe verurteilt, ist nun wiederholt das bestimmende Handeln von beteiligten Protagonisten im Landgerichtsbezirk Görlitz. Der Betroffene mit seiner Autismus-Spektrum-Störung ist dieser unerträglichen Gewalt seit 2018 ausgeliefert. Bis heute wird dieser Sachverhalt des vorsätzlich gewollten Dahinsiechens verschleiert, fatale Zustände, wie das skrupellose kriminelle Wegsperren verborgen, Straftaten beschönigt.


Infolge bisheriger Beschlüsse des nun seit 2018 laufenden Verfahrens 5 XVII 104/04, Amtsgericht Kamenz, ist es ununterbrochen zur Gefährdung, zur gesundheitlichen Schädigung, und bereits zur Lebenszerstörung, der Mißachtung seiner Bedarfe, des Willens und der Wünsche, der Herabwürdigung des Betroffenen Alexander Hofmann durch seine Behinderung, gekommen.                         

                                                          

bis 2019             

Alexander Hofmann -  Immerwährende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

                           


2024    Lebend zum Dahinsiechen verdammt


Zum Wohle, schwer gezeichnet, kein Trotz, keine Träume, der Wille zerstört, ausgestoßen verstümmelt.

Nach vierjährigem Aufenthalt in der Wohnstätte Dörgenhausen in Hoyerswerda, unter dem Deckmantel einer Vereinigung Lebenshilfe Kamenz-Hoyerswerda, befindet sich der Betroffene Alexander Hofmann in einem erbärmlichen Zustand einer körperlichen und seeligen Verwahrlosung, in einer unerträglichen Situation der extrem autistischen Einsamkeit und Selbstisolation, massiv depressiv, zweimal täglich vollgestopft mit Drogen wieder. Im Dahinsiechen hat  er bereits verlernt, wie seine Hände und Füße für sein Leben einzusetzen sind. Das Wiedererwachen einer Umtriebigkeit zeigt sein ständiges Verlangen der Flucht aus seiner auch für ihn unerträglichen Situation. Verordnete Drogen erleichtern alleinig das Personal der Wohnstätte, nicht über eine Bedarfsermittung für Assistenzleistungen und über positive Verhaltensunterstützung für Alexander Hofmann nachdenken zu müssen.


Diese Bildaufnahme der Hilflosigkeit wurde bewußt unkenntlich gemacht, um den höchstpersönlichen Lebensbereich des Sohnes nicht zu verletzen. Beim Vater sind Originalfotos mit diesem Inhalt für verfahrensrechtliche Maßnahmen wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen gem. § 225 StGB archiviert.

 

Von Amtswegen und der Justiz seiner Volljährigkeit aberkannt, das „Kindeswohl“ gefährdet, durch Zwangsmaßnahmen zum vaterlosen Kind mutiert,   das Gehirn amputiert, um sein Gedächtnis und seine Erinnerungen auszuschalten.


Ein vom Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Fresemann organisierter Ausflug mit Körbchen zum Picknick zum „Sonnenstein“, würde seinen Bediensteten sicher zum Nachdenken zwingen, wo vor 80 Jahren diejenigen, die Bedienstete des Landgerichtsbezirks heute für Sold ihre Menschenwürde zu vertreten hätten, als lebendig „geistig Tote“ zum Wohle in Asche transformiert, zuvor zu einer zusammengesackten, stinkenden rosaroten Fleischmasse umgewandelt, und von sogenannten Heizern in den Ofen geschoben.


Die nachfolgend beschriebenen Darbietungen der Richterin Stolberg, Betreuungsgericht, Amtsgericht Kamenz -  Richter Lucas, Landgericht Görlitz - Betreuerin Hofmann, G., Kamenz - Ergänzungsbetreuer Petzold, Bischofswerda - Betreuungsbehörde Tischer und Reiter, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Gesundheitsamt des Landratsamts Bautzen - RA Kummer, Demitz-Thumitz -  RA Gruner, Kamenz - Bauer, KSV Sachsen -  Wiesner,  Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Regionalvereinigung Kamenz-Hoyerswerda - enthüllt die schockierende kollektive Schuld an der Verweigerung gesetzlich vorgeschriebener Hilfen zur Inklusion in die Gesellschaft, der Förderung zum Dahinsiechen  des Betroffenen und weiteren der vulnerablen Personengruppe gegenüber.


Diese der DNA Hoche/Bindings Infizierten haben gelernt, wegzuschauen.  


Das organisierte rechtsradikale Handeln dieser Protagonisten gegenüber dem Betroffenen Alexander Hofmann, welcher sich wegen seiner Behinderung nicht erwehren kann, widerspricht deutlich den gelebten Werte- und Moralverständnis im freiheitlich demokratischen Freistaat Sachsen und dem der UN-Behindertenrechtskonvention,  die im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung verbrieften Rechte, und ist unvereinbar mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04. Mai 2021, inkraftgetreten am  1. Januar 2023. 


(C) 2024  Eckhard Hofmann,    E-Mail:  lichtundleben@t-online.de