Sachsens Mutante der Euthanasie - die Kumpanei zum Dahinsiechen

Durch Umgang mit Psyche betäubt



Richterin Stolberg, Betreuungsgericht beim Amtgericht Kamenz

Aktenzeichen 5 XVII 104/04


13. November 2019

Antrag RA Heereman, Dresden, Regelung des Umgangs, Aktenzeichen 5 X 2719


12. Juli 2020

Antrag auf Regelung des Umgangs, Ergänzungsbetreuer Petzold verweigert den Umgang zwischen dem Betreuten und seinem  Vater, "wird zum  Wohle des Betroffenen nicht befürwortet.“


29. Oktober 2020

RA Herreman, Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Utätigkeit, Aktenzeichen 7 F 205/20


11. Januar 2021

Antrag auf Entlassung des Ergänzungsbetreuers Petzold und der Betreuerin Hofmann, G.


09. März 2021

Antrag einer einstweiligen Verfügung wegen begehrten Umgang des Vaters mit seinem Sohn am 13.03.2021 


Stolberg darf unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit nicht sagen, ich halte meine Sitzung im Bademantel ab. Nur wenn sie 2 Jahre lang eine Akte überhaupt nicht anfaßt, dann ist das nicht mehr witzig.


Ihre demonstrativ andauernde Geringschätzung gegenüber den Bemühungen des Vaters, für seinen Sohn trotz seiner Behinderung ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe zu erwirken, macht deutlich, wie ihre Macht- und Gewaltverhältnisse im Amtsgericht Kamenz ohne Unterlaß nach dem Vorbild von Hoche/Binding, „zum Wohle“ lebensunwerten Lebens zum Dahinsiechen, sich festgesetzt haben. 



04. Mai 2021 

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts durch Artikel 1 G. v. 04.05.2021 BGBL. I S.882, sogleich verkündet, Inkrafttreten per 01.01.2023, für die weitere Betreuungsführung im Verfahren 5 XVII 104/04, Amtsgericht Kamenz; im Mittelpunkt § 1821 BGB. Gültig auch für Stolberg.


28. Juni 2021

Ergänzungsgetreuer Petzold, in Treuhand des Nationalsozialismus, stellt Antrag auf Änderung des Aufgabenkreises (siehe Seite DIE PEST).


24. August 2021

Stolberg beim Amtsgericht Kamenz erwacht !


Das Betreuungsgericht prüft die Anträge des Vaters vom Betroffenen Alexander Hofmann vom 11.01.2021 und 09.03.201 sowie im Gegenzug den Antrag des Ergänzungsbetreuers Petzold vom 28.06.2021 auf konkrete Regelung des Umgangs zwischen dem Sohn und dem Vater. Die Betreuungsbehörde, der Verfahrenspfleger, die Betreuerin sowie der Ergänzungsbetreuer und der Vater des Betroffenen Alexander Hofmann werden um eine Stellungnahme gebeten.


Stellungnahme des Vaters

In Beziehung auf die Seite "DIE PEST -Pathologischer Narzissmus - die Pest mit zerstörerischen Folgen:"

Ergänzungsbetreuer Petzold, der Schreibtischtäter der neuen Generation der narzisstischen Gesellschaft, mit seiner Verdunstung von Verantwortung, narkotisiert, unbeweglich, gelähmt und gefühlslos. Die eigene Selbstentfremdung ist nicht mehr erkennbar. Mit seiner verzerrten Wahrnehmung oder seinem störenden Denkvermögen  und Gedächtnis, verbergen und verleugnen wollen, ist bereits sein pathologischer Narzissmus mit seiner Pest soweit fortgeschritten,

daß er seine Vorstellungen zur Umgangsregelung mit dem Zutritt in das eheliche Schlafzimmer des Vaters verbindet: Kein Zutritt, keine Umgangsregelung.

Petzolds irreversieble Strafaktion des Verbots grenzt sicher an beginnenden Irrsinn. Petzold, die für jede Situation nutzende phrasenhafte Worthülse „zum Wohle“, ist, schwer geprägt vom „Größenselbst“, sein Machtmißbrauch, um seine eigenen Leistungen auffällig herauszustellen, mit der Absicht, den Vater und seinen Sohn grundsätzlich abzuwerten.



 Stellungnahme Tischer, Betreuungsbehörde, Landratsamt Bautzen,

„Herr Eckhard Hofmann verlangt in seinem Schreiben (Vorschlag einer Regelung vom 10.06.2021), daß der Betroffene über einen längeren Zeitraum seine bekannte Umgebung verläßt und für diesen Zeitraum in Leipzig wohnt (Umgangsregelung zur Integration in die Gesellschaft aller 2 Monate 14 Tage). Aus Sicht der Behörde ist es fraglich, ob dies zum gesundheitlichen Wohl des Betroffenen beiträgt. Menschen mit einem bekannten Autismus benötigen ein stabiles Umfeld und einen immer wiederkehrenden geregelten Tagesablauf.

„Daher sollte, unserer Meinung nach, ein medizinisches Gutachten erstellt werden, inwieweit die Umgangsregeln/ Wünsche des Vaters umgesetzt werden können, ohne dem gesundheitlichen Wohl des Sohnes zu schaden oder dieses zu verschlechtern“.


Nach Auffassung Tischers, Betreuungsbehörde im Landratsamt Bautzen, gehören Menschen, weil sie autistisch sind, zum Umgang in der Gesellschaft zum gesundheitlichen Wohl zu überprüfen oder weg gesperrt. Da Tischers rassistische Gedankenwelt für sie selbst problematisch erscheint, und sie sich selbst für ihr eigenes Handeln nicht verantwortlich fühlt, sollte zur Sicherheit ihrer Mutmaßung nach dem Vorbild der Einweisung 1932 in die Landes-, Heil- und Pflegeanstalt Arnsdorf von Elfriede Lohse-Wächtler für die nächsten Jahre nochmals von Amtswegen geprüft werden.

 

 Stellungnahme des Verfahrenspflegers A. Janze, Sozialpädagogische Praxis Oberlausitz

Die Bestellung des Ergänzungsbetreuers, Herrn Sandro Petzold, in Beziehung auf seinen Antrag vom 28.06.2021, ist aufzuheben und den Aufgabenkreis gemäß Beschluss vom 09.04.2019 in der dortigen Form einem anderen Ergänzungsbetreuer zu übertragen.



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12. September 2021

Zwischenzeitlicher Urlaubsantrag an das Betreuungsgericht am Amtsgericht Kamenz
Urlaubsantrag des Vaters mit seinem Sohn ab Freitag, dem 01. Oktober 2021 bis Sonntag, dem 17. Oktober 2021.   


28. September 2021

Beschluß Aktenzeichen 5 XVII 104/04, Amtsgericht Kamenz, Stolberg Richterin am Amtsgericht: Urlaub abgelehnt.

Bisherige einvernehmliche Regelung zwischen dem Antragsteller und dem Ergänzungsbetreuer Petzold fehlt. Die Überprüfung der getroffenen Regelung vom 08.04.2019, die der Ergänzungsbetreuer zu regeln hat, kann nur im laufenden Hauptverfahren erfolgen.


 21. Dezember 2021

Beschluß 5 T 137/21 Landgericht Görlitz, Außenkammer Bautzen, Vorsitzender Richter Lucas,

Stellungnahme zur Beschwerde des Antragstellers vom 30.09.2021: Urlaub abgelehnt. „Es existiert eine Umgangsregelung. Selbst wenn man das anders sehen wollte, wäre der Urlaubsantrag unbegründet, würde eine Umgangsregelung (2 Wochen Urlaub), wie sie der Beschwerdeführer einfordert, auch bei voller Beachtung von Artikel 6 Abs 1 des Grundgesetzes dem Wohl des Betroffenen nicht entsprechen. 

   

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14. März 2022

Beschluß Amtsgericht Kamenz, Aktenzeichen 5 XVII 104/04, Richterin Stolberg

Richterin Stolberg hat seit dem 12. Mai 2021 Kenntnis über den Paradigmenwechsel des Vormunds- und Betreuungsrechts. Um die weitverbreitete Praxis des angewandten Rassismus im Betreuungsrecht in Ämtern des öffentlichen Rechts und in Justizbehörden zu beenden, sah der Gesetzgeber sich genötigt, nach 15 Jahren Gültigkeit des § 1901 BGB, diesen aufzuheben.

Stolberg ist informiert darüber, daß der bisher verwendete Begriff des „Wohls“, also daß sich das Handeln von Richtern und Betreuern an dem Wohl des Betreuten auszurichten habe, der Gesetzgeber aufgegeben hat. Er galt bereits vor der Reform als überholt, rassistisch und missverständlich. Es gilt das Primat der Unterstützung,  § 1821 Abs. 1 S.2 BGB i.V.m. Artikel 12 Abs. 3 der UN-BRK.


Stolberg ist verständigt darüber, daß der Vater die Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung mit Dauerwirkung nach § 48 Abs 1 FamGB beantragen kann, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In der Sache 5 XVII 104/04, Amtsgericht Kamenz, trifft das vollumfänglich zu.


Trotz dieser veränderten Rechtslage, mit einem bedeutenden  Paradigmenwechsel hin zu verstärkter Verbindlichkeit der Wünsche und Präferenzen der betreuten Person, hat Richterin Stolberg am Amtsgericht Kamenz - Betreuungsgericht - am 08.03.2022 entschieden:


Gegen die Empfehlung des Verfahrenspflegers Janze, welcher die Interessen des Betroffenen Alexander Hofmann vertritt

  • Verlängerung Ergänzungsbetreuung Petzold


Petzold wird trotz fehlender Sachkunde, trotz seiner schweren psychischen narzisstischen Prägung des "Größenselbst", welcher das Betreuungsrecht § 1901 BGB mit rassistischen Entscheidungen nach Hoche/Binding anhaltend zynisch  „zum Wohle“ gegenüber dem Betreuten Alexander Hofmann mißbraucht hat, weiterhin von Stolberg hofiert.


Für den blanken Rassismus Petzolds, für die Bestrafungsaktion, den Betreuten Alexander Hofmann aus der Gesellschaft zu separieren.

  • Tagesumgang im Ghetto Kamenz


„Wegen objektiver Gefährlichkeit“ des Herrn Alexander Hofmann wird diesem zum gewährten „Ausflug“ mit seinem Vater von Richterin Stolberg auf Antrag vom Ergänzungsbetreuer Neonazi Petzold durch Beschluß auferlegt, den Raum Kamenz im maximal ihm zu billigten Tagesumgang aller 2 Monate mit seinem Vater nicht zu verlassen. Übernachtungen bei seinem Vater sowie Urlaubsfahrten werden verboten.


Das Betreuungsgericht im Amtsgericht Kamenz kollaboriert mit Neonazi Petzold. Ein Umgang des Betreuten mit seinem Vater wird mit diesem rüden Beschluß Stolbergs unmöglich gemacht.


Das ist jetzt keine Fake News, sondern entstammt einer Entscheidung einer bediensteten Richterin im Betreuungsgericht im Amtsgericht Kamenz im März 2022.

 

Stolbergs Schutzbehauptung No1

Für das Scheitern der Umgangsregelung wird der Vater verantwortlich gemacht. Nach ihrem Duktus, "ist das Grundproblem die fehlende Bereitschaft des Vaters, und sie hofft, daß sich der Antragsteller", das widerspendige, bockige Kind, "überwindet,"  - als Judas dem Sohn in den Rücken zu fallen - , "um sich auf die konkreten Vorschläge des Neonazis Petzold als Ergänzungsbetreuer einlassen zu können."


Die Mutter des "Antragstellers", Jahrgang 1906, welche 2 Weltkriege in Not mit 5 Kindern überlebt hat, würde spontan Stolbergs Diffamierung ihres Sohnes, welcher aus dem Schutt durch Bomben 1945 noch halbwegs lebend geborgen wurde,  welcher 40 jahrelang um die Integration und ein menschenwürdiges Leben seines behinderten Sohnes kämpft, diese Mutter würde Stolberg mit Rotznase, und „die hat wohl nicht alle Tassen im Schrank“, betiteln.    

 


Stolbergs Schutzbehauptung No2

Ihre Entscheidung richtet sich nicht nach der Verpflichtung, den Grundsätzen § 1908b BGB (alt), oder nach § 1868 BGB (neu) zu folgen, Petzold zu entlassen, sondern die Bestrafungsaktion des Tagesumgangs umzusetzen, da die vom Verfahrenspfleger festgestellten Wünsche und der mutmßliche Wille nach § 1821 BGB des Betroffenen als Freie Willensbildung für Stolberg mit ihrer DNA nach Hoche/Binding des lebensunwerten Lebens nicht nachvollziehbar sind.


Das weitere Dahinsiechen des Betroffenen wird von Stolberg verordnet. Ein gefundenes Fressen für die Richterin Stolberg am Betreuungsgericht im Amtsgericht Kamenz. Mit solchen dahinsiechenden Delinquenten sind ihre sonntäglichen Honigbrötchen abgesichert. Die in brauner Suppe gefärbte Robe Stolbergs hat mit deutsch-nationaler Rechtsauslegung und nationalsozialistischer Prägung ihren Dienst geleistet.



Landgericht Görlitz  - Richter als Verfassungsfeind

Gregor Lucas, Vorsitzender Richter am Landgericht in Görlitz, hat ins Hinterzimmer in Bautzen geladen.

Verfahrensgegenstand: Alexander Hofmann, Verfahrenstatbestand: Beschwerde zum verbotenen normalsinnlicher Umgang mit seinem Vater.


Geladen: Lucas Spießgesellen:  Betreuerin Hofmann, G., Kamenz; Ergänzungsbetreuer Petzold, Bischofswerda; Verfahrenspfleger RA Kummer, Demitz-Thumitz; die Aussätzigen: Alexander Hofmann, Betroffener; Hofmann. E, Vater und Beschwerdeführer

(Anhörungsprotokoll - 5 T 130/19 -Auszug-)

Richter Gregor Lucas legt los:

Wie auf den Sprung eines Raubtiers, die Stirn ein massives Faltenszenario, die Schultern hochgeklappt, Blickkontakt meidend, dem Querulanten abgewandt. Das Aas ist der Vater. Ab und zu setzt Lucas gegenüber Alexander Hofmann sein widerliches Grinsen auf:

„daß kein "Umgang" des 42 jährigen Sohnes zu seinem Vater praktiziert werden kann, das heißt, dem Sohn es nicht möglich gemacht wird, mit seinem Vater eine Kontaktregelung zu vereinbaren, wenn der Vater auf das Maximalrecht seines erwachsenes Sohnes entsprechend Art. 2 GG weiterhin besteht...“


Verfahrenspfleger RA Kummer  

„würde man hier die Regelungen heranziehen, wie sie für den Umgang mit einem minderjährigen Kind gelten, was ich anbieten würde wie etwa einmal Eisessen gehen...“


Ergänzungsbetreuer Petzold

„er habe festgestellt, daß es in der Wohnung des Vaters ein Bett gibt. Ich war mir danach nicht sicher, ob es in der Wohnung ein weiteres Bett gibt, auch für Herrn Hofmann und eines seiner Lebensgefährtin. Er wäre durch die Übergabe der Rechte über Alexander Hofmann damit vom Amtsgericht legitimiert worden. Das Recht befähigt ihn, weiterhin zu handeln, nach seinen Bedingungen.“


Alexander Hofmann, der Betroffene mit seiner Autismus-Störung  

steckt seinen rechten Finger in sein Ohr und brummt aufgeregt, steht auf, schüttelt Lucas die Hand mit der Bedeutung: Ich gehe jetzt, mir reicht’s.


Richter Gregor Lucas

setzt gegenüber dem Betroffenen wieder sein widerliches Grinsen auf - passend zum Visitenlächeln der ehemaligen Bestien im Arztkittel an Betten der bereits Sterilisierten mit Spaltungsirrsinn in der Heil- und Pflegeanstalt Arnsdorf 1940.



Landratsamt Bautzen

in Tradition der Heil- und Pflegeanstalt Arnsdorf, mit seinen Bediensteten als Schreibtischtäter zur „Beschickung“ von „Ballastexistenzen“ nach Sonnenstein, um im Ofen verheizt zu werden;  80 Jahre später befindet die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie A.Reiter, im selben Landratsamt angestellt, nach „Begutachtung“ der Auswirkungen der physischen und psychischen Gewalt am Betroffenen Alexander Hofmann: „Keinen Handlungsbedarf“.     

Mit der Mutante der NS-Euthanasie zum Dahinsiechen ist das „Wohl“ des Betroffenen abgesichert. 


Abgesichert sind auch die verschollen geglaubten psychiatrischen Krankenakten der Opfer der organisierten Krankenmorde der Heil- und Pflegeanstalt Arnsdorf, auch ehemals in Verantwortung der angestellten Fachärzte für Psychiatrie, die auch durch "Begutachtung" der Dahinsiechenden, denen so wie der Betroffene durch A.Reiter, "kein Handlungsbedarf" bescheinigt wurde.

(vgl. Die nationalsozialistische Euthanasie - Geschichte und ethnische Konsequenzen für die Gegenwart -, 2010, Rotzoll. Maike)     



Zusammenfassung

Diese ausführlich beschriebenen nahezu kriminellen Handlungen im Landesgerichtsbezirk Görlitz gegenüber Menschen, die sich wegen ihrer Behinderung nicht erwehren können, der mit Vorsatz mißbräuchlich verwendete Begriff des „Wohls“ mit dem Ziel, diesen "Ballastexistenzen" mittels einer Mutante der Euthanasie das Dahinsiechen zu erlernen, hat den Gesetzgeber genötigt, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht grundlegend zu ändern.


Vor diesem Hintergrund ist zentraler Maßstab der Betreuung und Betreuungsführung die Unterstützung der unter Betreuung stehenden, die Feststellung und Umsetzung der Wünsche und des Willens der betroffenen Person. Diese Aspekte sind nunmehr handlungsleitend für alle Akteure des Betreuungsrechts. Mit der ab 01. Januar 2023 gültigen Reform des Betreuungsrechts setzt der Gesetzgeber die Vorgaben des Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention um. Systematisch wurde das Betreuungsrecht zusammenhängend in §§ 1814 ff . BGB neu geregelt.


Alle hier genannten Protagonisten, in erster Linie Richterin Stolberg, Amtsgericht Kamenz, und Richter Lucas Landgericht Görlitz, sind zur Kumpanei mit einem Neonazi und Hochstabler übergegangen, um ihr Ziel erreichen zu können:


Alexander Hofmann ist zum Dahinsiechen verdammt. Er sitzt seit mehr als 3 Jahren im Landgerichtsbezirk Görlitz in Schutzhaft. Sein Verbrechen ist, Autist zu sein.


Bei aller Sorge um das Schicksal von Autisten, verrutschen die Maßstäbe der Beurteilung jedoch vollends, wenn dem kriminellen juristischen Vorgehen von Richtern und anderen im Landgerichtsbezirk Görlitz gegenüber Menschen, die sich wegen ihrer autistischen Behinderung nicht erwehren können, genoziale Absichten der Euthanasie zugeschrieben werden.


Zur Veränderung der Lebenssituation seines Sohnes hat der Vater Anträge zur Aufhebung von bisherigen Beschlüssen im Verfahren 5 XVII 104/04, Amtsgericht Kamenz und die Neuregelung nach §§ 1814-1881 BGB gestellt. Richterin Stolberg am Amtsgreicht Kamenz und Richter Lucas sind weitere Amtsgeschäfte nach § 46 SächsRiG zu untersagen.


Wer das Grundgesetz attackiert und die Lektionen der Vergangenheit nicht beherzigt, ist ein Verfassungsfeind und wird im freiheitlichen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland nicht geduldet.

(vgl. Bundespräsident Steinmeier, Rede zur Verfassung 2024)


Richterin Stolberg am Amtsgericht Kamenz und Richter Lucas am Landgericht Görlitz haben durch ihre Beschlüsse "im Namen des Volkes" das Leben des Betreuten Alexander Hofmann wegen seiner autistischen Behinderung zerstört.


Nach Helmut Kramers Lesart gibt es keine Selbstentlastung der Justiz für derartiges rekurrieren der NS-Euthanasie.


Diese schwerwiegende, unerträgliche Situation des Betroffenen  Alexander Hofmann und seinem Vater,  dieser demokratiefeindliche Übelstand gegen diese und darüber hinaus  der vulnerablen Personengruppe gegenüber, die sich wegen ihrer Behinderung, insbesondere verbal nicht erwehren können, die durch Hochnäsigkeit der Justiz und anderer zweckdienlich rassistisch als lebensunwertes Leben diskriminiert werden, dieses menschenunwürdige beabsichtigte Dahinsiechen, ist der notwendigen Aufklärung im öffentlicher Interesse erforderlich.


Der Unterzeichnete Vater des Betroffenen Alexander Hofmann will Mut machen an alle Eltern, Geschwister, Mitglieder von Herkunftsfamilien, Betroffene im Autismusspektrum, ihre Ansprüche nach dem Betreuungsgesetz 2023 gegenüber der Justiz, Ämtern von Betreuungsbehörden und anderen  für sich selbst oder ihre Familienangehörigen, für ihre Kinder, für ein gleichberechtigtes Leben zu beantragen.


Wichtig!

Für alle, die im Autismus-Spektrum, mit dem Asperger-Syndrom oder Kanner-Syndrom leben:

Die aktuelle Rechtslage ist, daß Sie jederzeit in eine für Sie geeignete Wohnform umziehen können. Dort hätten Sie dann Anspruch auf alle Hilfen, die Sie brauchen, nicht nur um irgendwie zurecht zu kommen, sondern um gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft teilhaben zu können. Fordern Sie das ein! Ich biete Ihnen meine Unterstützung an. (Vgl. Gerichtsentscheidungen BSG 8. Senat vom 19.05.2022, Aktenzeichen B 8 SO 13/20 R.  SG München 48. Kammer vom 15.05.2023, Aktenzeichen S 48 SO 131/23). 

Empfehlung für Autismus-interessierte und insbesondere für betroffene Eltern oder andere Familienangehörige: Ein Praxisleitfaden für Positive Verhaltensunterstützung, "Autismus und herausforderndes Verhalten",  Lit. Theunissen, G.   


Es ist mit Gewissheit zu vermuten, daß die Gesinnung der moral-politischen Verwahrlosung, der hemmungslosen Erniedrigung durch Stolberg, Lucas, Gruner, A. Reiter, Petzold, Tischer und  Wiesner gegenüber Menschen, insbesondere von Autisten, die sich wegen ihrer Behinderung nicht erwehren können, nicht nur auf den Betroffenen Alexander Hofmann begrenzt ist. 


Die verbrecherischen und abscheulichen Taten der Euthanasie wurden möglich, weil den Tätern die geistige Dimension gefehlt hat und der Sinn des Daseins verschwunden ist. Die vorab aufgeführte derzeitige Situation der Autisten und anderer, die für ihr Leben wegen ihrer Behinderung Hilfe bedürfen, die im Freistaat Sachsen den psychischen und physischen Terror lebenslang überleben müssen, ist dieser geistigen Verfassung geschuldet.


Die Grenze zur Wahrung der Demokratie ist überschritten. Stolberg und Lucas gehören von ihren Ämtern weggesperrt.



Brandbrief - Wohnheime

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